Allgemeine Geschäftsbedingungen

TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt), Marke „Sauber von Dauer". Stand: Juni 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Beschichtungs- und Schutzleistungen sowie damit verbundene Leistungen zwischen der TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"), sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Darstellungen, Preisindikationen und der Online-Preisrechner sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Ablauf ist in der Regel:

Angaben in Angeboten, die behördliche Auflagen oder Genehmigungen betreffen, sind Kostenschätzungen. Tatsächliche Mehrkosten (z. B. zusätzliche Auflagen der Behörde oder des Absperrdienstes) trägt der Kunde, siehe § 7.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Festpreisangebot und unserer Auftragsbestätigung. Wir arbeiten ohne Subunternehmer mit eigenem Fachpersonal.

Hinweise zur Beschaffenheit: Eine vollständige Entfernung tiefsitzender oder eingewachsener Verschmutzungen können wir nicht garantieren. Material- und verfahrensbedingt sind Schatten, Aufhellungen sowie Farbabweichungen zwischen behandelten und unbehandelten Flächen möglich. Glas- und Rahmenreinigung erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung. Maschinen- oder Fahrzeugausfälle begründen keine Schadensersatzansprüche; betroffene Termine verschieben sich.

§ 4 Fotodokumentation und Referenznutzung

Wir fertigen im Rahmen unserer Leistungserbringung Fotos der behandelten Objekte an (Vorher-Nachher-Dokumentation). Auf diesen Aufnahmen sind keine personenbezogenen Daten sichtbar; Gesichter, Kfz-Kennzeichen und sonstige identifizierende Merkmale werden vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder sind auf den Fotos nicht enthalten.

Wir sind berechtigt, solche anonymisierten Referenzaufnahmen auf unserer Website sowie in sozialen Netzwerken (insbesondere Instagram und Facebook) zu veröffentlichen. Dies dient ausschließlich der Darstellung unserer Leistungsqualität; eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Eigenwerbung), da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Der Auftraggeber kann der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen seines Objekts vor Leistungsbeginn in Textform widersprechen.

§ 5 Kostenlose Probefläche

Vor einer Beauftragung bieten wir eine kostenlose Probefläche an. Diese ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Beauftragung. Die Probefläche wird je Objekt einmalig erbracht. Voraussetzung sind ein zugänglicher Bereich sowie, sofern erforderlich, ein Wasser- und Stromanschluss.

§ 6 Preise, Anzahlung und Zahlung

§ 7 Mitwirkung des Kunden, Zugang und Genehmigungen

Der Kunde stellt sicher und kostenfrei zur Verfügung:

Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Absperrungen, Sondernutzung) holen wir auf Wunsch für den Kunden und auf dessen Kosten ein. Die entsprechenden Positionen im Angebot sind Kostenschätzungen; behördlich nachträglich geforderte Auflagen können zu Mehrkosten führen, die der Kunde trägt.

§ 8 Mehraufwand und Preisanpassung

Weichen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort erheblich von den Angaben oder Fotos ab, die dem Angebot zugrunde lagen (z. B. deutlich stärkere Verschmutzung, abweichende Fläche, erschwerter Zugang), informieren wir den Kunden vor der Ausführung und stimmen eine Anpassung des Preises ab. Mehrkostenpflichtige Leistungen führen wir nur mit Zustimmung des Kunden aus.

§ 9 Termine und Witterung

Unsere Leistungen werden ausschließlich im Außenbereich erbracht und setzen geeignete (in der Regel trockene) Witterung voraus. Wir sind berechtigt, Termine aus Witterungsgründen oder Gründen der Arbeitssicherheit ohne Mehrkosten und ohne Haftung zu verschieben. Wir bemühen uns um zeitnahe Ersatztermine. Bei einem witterungsbedingten Abbruch bereits begonnener Arbeiten rechnen wir die bis dahin erbrachte Leistung anteilig ab.

§ 10 Stornierung und Terminabsage durch den Kunden

Absagen oder Terminverschiebungen sind in Textform (per E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen. Bei Absagen 24 bis 48 Stunden vor dem Ausführungstermin können wir eine Aufwandspauschale von bis zu 50 % des Auftragswerts berechnen, bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher bis zu 80 %. Die Pauschale deckt die reservierte Kapazität und bereits angefallene Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Rücktritt und Leistungsverweigerung durch uns

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die weitere Leistungserbringung zu verweigern, wenn:

Im Rücktrittsfall erstatten wir eine geleistete Anzahlung zurück, soweit uns noch keine Aufwendungen entstanden sind, die der Auftraggeber zu vertreten hat; nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Materialvorhaltung) können aufgerechnet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.

§ 12 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen vor Ort und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert; mit dessen Unterzeichnung gilt die Leistung als abgenommen und die Restzahlung wird fällig. Erfolgt keine gemeinsame Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung unter Angabe von Mängeln in Textform beanstandet oder die Fläche in Gebrauch nimmt. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 13 Garantie auf Langzeitschutz und Dachbeschichtung

Auf den aufgetragenen Langzeitschutz gewähren wir auf Dach-, Fassaden- und beschichteten Flächen eine Garantie von 4 Jahren ab Abnahme. Die Garantie ist an keine Auffrischung und an keine weitere Beauftragung gebunden.

Auffrischung als Zusatzleistung: Nach etwa zwei Jahren empfehlen wir, stärker belastete Gebäudeseiten aufzufrischen, insbesondere Nordseiten, verschattete Bereiche und Flächen unter Bäumen. Dort trocknet die Oberfläche langsamer ab, weshalb der Schutz schneller abgebaut wird als auf sonnigen Seiten. Die Auffrischung ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, kann auf einzelne Gebäudeseiten beschränkt werden und ist keine Voraussetzung für die vorstehende Garantie.

Die Garantie umfasst nicht die natürliche Abnutzung und nicht von uns zu vertretende Einflüsse. Insbesondere von der Garantie ausgenommen sind:

Dachbeschichtung: Auf eine separat beauftragte Dachbeschichtung gewähren wir als eigenständiges Produkt eine Garantie von 10 Jahren auf die Farbechtheit der Beschichtung bei sachgemäßer Ausführung. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Farbbeständigkeit, nicht auf Algen- oder Bewuchsfreiheit der beschichteten Fläche. Für den Schutz vor erneutem Bewuchs gilt die oben genannte Garantie von 4 Jahren auf den Langzeitschutz. Die 10-Jahres-Garantie greift nicht bei Schäden durch höhere Gewalt, mechanische Beschädigungen oder unsachgemäße Eingriffe Dritter.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Garantien unberührt.

§ 14 Gewährleistung und Mängel

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Offensichtliche Mängel sind uns bei Verbrauchern innerhalb angemessener Frist, bei Unternehmern unverzüglich nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Wir erhalten zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung gemäß § 355 BGB

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Angebotsannahme.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt)) per E-Mail (widerruf@saubervondauer.de) oder per Post (Langgasse 94, 67454 Haßloch) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch das Muster-Widerrufsformular verwenden, das wir Ihnen auf Wunsch bereitstellen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen entstehen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte.

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

Wenn Sie verlangen, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, müssen Sie uns dies ausdrücklich bestätigen.

Muster-Widerrufsformular

(Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)

An: TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt), Langgasse 94, 67454 Haßloch,

E-Mail: widerruf@saubervondauer.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt / beauftragt am: ___________________________

Name des / der Verbraucher(s): ___________________________

Anschrift des / der Verbraucher(s): ___________________________

Unterschrift (nur bei schriftlicher Mitteilung): ___________________________

Datum: ___________________________

§ 16 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Energie- oder Materialmangel) befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; Schadensersatzansprüche entstehen hieraus nicht.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße bzw. das übergeordnete Landgericht). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter saubervondauer.de/datenschutz.