Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt) (Marke „Sauber von Dauer"). Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Beschichtungs- und Schutzleistungen sowie damit verbundene Leistungen zwischen der TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „wir") und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"), sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Darstellungen, Preisindikationen und der Online-Preisrechner sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Ablauf ist in der Regel:
- Der Kunde erhält zunächst eine unverbindliche Kostenindikation.
- Auf Wunsch prüfen wir das Objekt (ggf. anhand von Fotos oder vor Ort) und erstellen ein Festpreisangebot.
- Der Kunde nimmt das Festpreisangebot an.
- Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
Angaben in Angeboten, die behördliche Auflagen oder Genehmigungen betreffen, sind Kostenschätzungen. Tatsächliche Mehrkosten (z. B. zusätzliche Auflagen der Behörde oder des Absperrdienstes) trägt der Kunde, siehe § 7.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Festpreisangebot und unserer Auftragsbestätigung. Wir arbeiten ohne Subunternehmer mit eigenem Fachpersonal.
Hinweise zur Beschaffenheit: Eine vollständige Entfernung tiefsitzender oder eingewachsener Verschmutzungen können wir nicht garantieren. Material- und verfahrensbedingt sind Schatten, Aufhellungen sowie Farbabweichungen zwischen behandelten und unbehandelten Flächen möglich. Glas- und Rahmenreinigung erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung. Bei Maschinen- oder Fahrzeugausfällen verschieben sich betroffene Termine; für den daraus entstehenden Verzug haften wir nach Maßgabe von § 16.
§ 4 Fotodokumentation und Referenznutzung
Wir fertigen im Rahmen unserer Leistungserbringung Fotos der behandelten Objekte an (Vorher-Nachher-Dokumentation). Auf diesen Aufnahmen sind keine personenbezogenen Daten sichtbar; Gesichter, Kfz-Kennzeichen und sonstige identifizierende Merkmale werden vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder sind auf den Fotos nicht enthalten.
Wir sind berechtigt, solche anonymisierten Referenzaufnahmen auf unserer Website sowie in sozialen Netzwerken (insbesondere Instagram und Facebook) zu veröffentlichen. Dies dient ausschließlich der Darstellung unserer Leistungsqualität; eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Eigenwerbung), da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Der Auftraggeber kann der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen seines Objekts vor Leistungsbeginn in Textform widersprechen.
§ 5 Kostenlose Probefläche
Vor einer Beauftragung bieten wir eine kostenlose Probefläche an. Diese ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Beauftragung. Die Probefläche wird je Objekt einmalig erbracht. Voraussetzung sind ein zugänglicher Bereich sowie, sofern erforderlich, ein Wasser- und Stromanschluss.
§ 6 Preise, Anzahlung und Zahlung
- Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei Auftragswerten über 1.000 Euro netto, gegenüber Verbrauchern also 1.190 Euro inklusive Umsatzsteuer, ist eine Anzahlung von 30 % vor Leistungsbeginn fällig.
- Die Restzahlung wird nach Abnahme der Leistung fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern 5, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns, der Nachweis eines geringeren Schadens dem Kunden vorbehalten.
- Für laufende Geschäftsbeziehungen können mit Gewerbekunden gesonderte Rahmenverträge geschlossen werden, die abweichende Regelungen treffen.
§ 7 Mitwirkung des Kunden, Zugang und Genehmigungen
Der Kunde stellt sicher und kostenfrei zur Verfügung:
- einen ungehinderten Zugang zum Objekt sowie einen funktionsfähigen Wasser- und Stromanschluss (zwingend für die Leistungserbringung),
- nach Möglichkeit eine Parkmöglichkeit in Objektnähe (wünschenswert, nicht zwingend).
Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Absperrungen, Sondernutzung) holen wir auf Wunsch für den Kunden und auf dessen Kosten ein. Die entsprechenden Positionen im Angebot sind Kostenschätzungen; behördlich nachträglich geforderte Auflagen können zu Mehrkosten führen, die der Kunde trägt.
§ 8 Mehraufwand und Preisanpassung
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort erheblich von den Angaben oder Fotos ab, die dem Angebot zugrunde lagen (z. B. deutlich stärkere Verschmutzung, abweichende Fläche, erschwerter Zugang), informieren wir den Kunden vor der Ausführung und stimmen eine Anpassung des Preises ab. Mehrkostenpflichtige Leistungen führen wir nur mit Zustimmung des Kunden aus.
§ 9 Termine und Witterung
Unsere Leistungen werden ausschließlich im Außenbereich erbracht und setzen geeignete (in der Regel trockene) Witterung voraus. Wir sind berechtigt, Termine aus Witterungsgründen oder Gründen der Arbeitssicherheit ohne Mehrkosten für den Kunden zu verschieben; für Schäden aus einer solchen Verschiebung haften wir nach Maßgabe von § 16. Wir bemühen uns um zeitnahe Ersatztermine. Bei einem witterungsbedingten Abbruch bereits begonnener Arbeiten rechnen wir die bis dahin erbrachte Leistung anteilig ab.
Gemietete Geräte: Arbeitsbühnen und vergleichbare Hebetechnik rechnen wir nach tatsächlichen Einsatztagen ab. Verlängert sich der Einsatz aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere Witterung, fehlender Zugang oder unterbliebene Mitwirkung), berechnen wir zusätzliche Tage zu dem im Angebot ausgewiesenen Tagessatz. Wir informieren Sie, sobald sich das abzeichnet, und holen Ihre Zustimmung ein, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
§ 10 Stornierung und Terminabsage durch den Kunden
Absagen oder Terminverschiebungen sind in Textform (per E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen.
Mehr als 48 Stunden vor dem Ausführungstermin berechnen wir lediglich die bis dahin angefallenen Aufwendungen (z. B. Ortsbesichtigung, Materialvorhaltung, bereits eingeholte Genehmigungen).
Bei Absagen 24 bis 48 Stunden vor dem Ausführungstermin können wir eine Aufwandspauschale von bis zu 50 % des Auftragswerts berechnen, bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher bis zu 80 %. Die Pauschale deckt die reservierte Kapazität und bereits angefallene Kosten.
Zusätzlich zur Pauschale ersetzt der Kunde die Kosten für Leistungen Dritter, die wir für den Termin verbindlich beauftragt hatten und im Zeitpunkt der Absage nicht mehr kostenfrei abbestellen konnten (insbesondere Arbeitsbühne, Gerüst, Absperrdienst, behördliche Genehmigungen). Diese Kosten weisen wir einzeln nach.
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sagt der Kunde aus einem wichtigen Grund ab, den er nicht zu vertreten hat (etwa Krankheit, Trauerfall, behördliche Anordnung oder ein plötzlicher Schaden am Objekt), berechnen wir keine Pauschale. Nicht mehr abbestellbare Kosten Dritter bleiben davon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie § 648 BGB bleiben unberührt.
§ 11 Rücktritt und Leistungsverweigerung durch uns
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die weitere Leistungserbringung zu verweigern, wenn:
- eine vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet wird,
- sich vor Ort zeigt, dass die Ausführung aus Sicherheitsgründen oder wegen des tatsächlichen Objektzustands (z. B. verdeckte Substanzschäden, unzumutbare Zugangsbedingungen) nicht vertretbar ist,
- der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbringt (kein Zugang, fehlender Wasser- oder Stromanschluss), oder
- behördliche Genehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen und dies vom Auftraggeber zu vertreten ist.
Im Rücktrittsfall erstatten wir eine geleistete Anzahlung zurück, soweit uns noch keine Aufwendungen entstanden sind, die der Auftraggeber zu vertreten hat; nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Materialvorhaltung) können aufgerechnet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.
§ 12 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen vor Ort und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert; mit dessen Unterzeichnung gilt die Leistung als abgenommen und die Restzahlung wird fällig. Erfolgt keine gemeinsame Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung unter Angabe von Mängeln in Textform beanstandet oder die Fläche in Gebrauch nimmt. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 13 Garantie auf Langzeitschutz, Anti-Graffiti-Schutz und Dachbeschichtung
Auf den aufgetragenen Langzeitschutz gewähren wir auf Dach-, Fassaden- und beschichteten Flächen eine Garantie von 4 Jahren ab Abnahme. Die Garantie ist an keine Auffrischung und an keine weitere Beauftragung gebunden.
Auffrischung als Zusatzleistung: Nach etwa zwei Jahren empfehlen wir, stärker belastete Gebäudeseiten aufzufrischen, insbesondere Nordseiten, verschattete Bereiche und Flächen unter Bäumen. Dort trocknet die Oberfläche langsamer ab, weshalb der Schutz schneller abgebaut wird als auf sonnigen Seiten. Die Auffrischung ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, kann auf einzelne Gebäudeseiten beschränkt werden und ist keine Voraussetzung für die vorstehende Garantie.
Die Garantie umfasst nicht die natürliche Abnutzung und nicht von uns zu vertretende Einflüsse. Insbesondere von der Garantie ausgenommen sind:
- vorhandene Dachbeschichtungen oder Fremdbehandlungen,
- Schäden am Dach oder an der Bausubstanz (z. B. undichte Stellen, defekte Ziegel),
- Befall durch Dauerkipplüftung oder Lüftungsauslässe in direkter Nähe,
- Wiederbefall in Bereichen mit dauerhafter Feuchtigkeit oder starker Verschattung,
- Algen- und Flechtenbefall durch Spritzwasser oder angrenzende Objekte,
- horizontale oder dauerhaft wasserführende Flächen (z. B. Pflaster, Einfahrten, Terrassen),
- unsachgemäße Eingriffe Dritter nach der Behandlung,
- extreme Umwelteinflüsse oder höhere Gewalt.
Anti-Graffiti-Schutz: Auf ein von uns aufgebrachtes Anti-Graffiti-Schutzsystem gewähren wir eine Funktionsgarantie von 10 Jahren ab Abnahme. Die Garantie bezieht sich auf die Funktion des Schutzsystems, also darauf, dass sich Farbaufträge ohne Schaden am geschützten Untergrund entfernen lassen. Sie ist keine Zusage, dass die Fläche frei von Graffiti bleibt; die Beseitigung einzelner Farbaufträge ist eine gesondert zu beauftragende Leistung.
Voraussetzung ist, dass das System von uns ordnungsgemäß aufgebracht und danach nicht entfernt, überstrichen oder überarbeitet wurde. Beim semipermanenten System mit Opferschicht wird die Opferschicht nach Entfernungen erneuert; dieser Neuaufbau ist eine kostenpflichtige Regelleistung und kein Garantiefall.
Von der Garantie auf den Anti-Graffiti-Schutz ausgenommen sind insbesondere:
- Veränderungen an der geschützten Fläche nach der Ausführung, insbesondere Neuanstrich, Überstreichen, Erneuerung des Putzes, Aufbringen einer Dämmung oder Austausch von Teilflächen; mit der Veränderung entfällt der Schutz auf der betroffenen Fläche,
- Untergründe mit Lotus-Effekt, stark hydrophobe Anstriche und nachträglich imprägnierte Fassaden, auf denen ein Schutzauftrag technisch nicht möglich ist; wir prüfen dies vor der Ausführung,
- Entfernungsversuche Dritter, insbesondere mit Lösemitteln, Sandstrahl oder Hochdruck oberhalb der von uns freigegebenen Werte,
- mechanische Beschädigung der Schutzschicht,
- Schäden am Untergrund, die bereits vor dem Auftrag bestanden,
- extreme Umwelteinflüsse oder höhere Gewalt.
Dachbeschichtung: Auf eine separat beauftragte Dachbeschichtung gewähren wir als eigenständiges Produkt eine Garantie von 10 Jahren auf die Farbechtheit der Beschichtung bei sachgemäßer Ausführung. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Farbbeständigkeit, nicht auf Algen- oder Bewuchsfreiheit der beschichteten Fläche. Für den Schutz vor erneutem Bewuchs gilt die oben genannte Garantie von 4 Jahren auf den Langzeitschutz. Die 10-Jahres-Garantie greift nicht bei Schäden durch höhere Gewalt, mechanische Beschädigungen oder unsachgemäße Eingriffe Dritter.
Geltendmachung: Einen Garantiefall melden Sie uns in Textform, eine E-Mail genügt, mit Fotos der betroffenen Stelle. Wir prüfen die Fläche vor Ort und bessern im Garantiefall kostenfrei nach. Die vorstehenden Garantien gelten für das im Auftrag bezeichnete Objekt in Deutschland und beginnen mit der Abnahme.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Garantien unberührt.
§ 14 Gewährleistung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Offensichtliche Mängel sind uns bei Verbrauchern innerhalb angemessener Frist, bei Unternehmern unverzüglich nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Wir erhalten zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 BGB
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses; der Vertrag kommt nach § 2 mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt)) per E-Mail (widerruf@saubervondauer.de) oder per Post (Langgasse 94, 67454 Haßloch) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch das Muster-Widerrufsformular verwenden, das wir Ihnen auf Wunsch bereitstellen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen entstehen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Wenn Sie verlangen, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, müssen Sie uns dies ausdrücklich bestätigen.
- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
- Haben wir mit der Ausführung bereits begonnen und Sie widerrufen den Vertrag, müssen Sie einen anteiligen Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zahlen.
Muster-Widerrufsformular
(Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)
An: TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt), Langgasse 94, 67454 Haßloch,
E-Mail: widerruf@saubervondauer.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt / beauftragt am: ___________________________
Name des / der Verbraucher(s): ___________________________
Anschrift des / der Verbraucher(s): ___________________________
Unterschrift (nur bei schriftlicher Mitteilung): ___________________________
Datum: ___________________________
§ 16 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Energie- oder Materialmangel) befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; Schadensersatzansprüche entstehen hieraus nicht.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße bzw. das übergeordnete Landgericht). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter saubervondauer.de/datenschutz.
Frühere Fassungen
Für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart war. Alle abgelösten Fassungen bleiben mit ihrem Geltungszeitraum abrufbar unter saubervondauer.de/agb/fassung. Auf Wunsch senden wir Ihnen die für Sie geltende Fassung in Textform zu.