AGB, frühere Fassungen
Für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart war. Deshalb bleibt hier jede abgelöste Fassung dauerhaft abrufbar.
Stand August 2026 (gilt derzeit)
Gilt seit dem 22. August 2026. Fassung ansehen
- § 6: Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ergänzt.
- § 10: Absagen mehr als 48 Stunden vor dem Termin geregelt; nicht mehr kostenfrei abbestellbare Kosten Dritter sind zusätzlich zur Pauschale zu ersetzen; eine Absage aus wichtigem Grund löst keine Pauschale aus.
- § 15: Verweis auf § 356 Abs. 2 BGB durch § 356 Abs. 4 BGB ersetzt und die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen vollständig genannt. Der Beginn der Widerrufsfrist ist jetzt einheitlich an den Vertragsschluss nach § 2 geknüpft.
- § 3 und § 9: Haftung bei Maschinen- oder Fahrzeugausfällen und bei witterungsbedingten Terminverschiebungen richtet sich ausdrücklich nach § 16, statt pauschal ausgeschlossen zu sein.
- § 19: Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG ergänzt.
- Neu: Alle abgelösten Fassungen bleiben unter /agb/fassung mit ihrem Geltungszeitraum abrufbar.
Stand Juni 2026
Galt vom 1. Juni 2026 bis zum 21. August 2026. Fassung ansehen
- Erste veröffentlichte Fassung.
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