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Unsere Garantien, und wo sie enden

Wir geben 4 Jahre auf den Langzeitschutz gegen Bewuchs, bis zu 10 Jahre auf den Graffitischutz und 10 Jahre auf die Farbechtheit einer Dachbeschichtung. Auf dieser Seite steht genauso, wofür diese Zusagen nicht gelten. Eine Garantie, deren Grenzen man erst im Streitfall erfährt, ist keine.

Im Klartext

Drei Leistungen, drei getrennte Zusagen

Der häufigste Fehler in unserer Branche ist, eine einzige Garantiedauer über alles zu legen. Das verschenkt Argumente und wird angreifbar. Deshalb steht hier jede Zusage für sich, mit ihrer Bedingung und ihrer Grenze.

Langzeitschutz gegen Algen, Moos und Grünbelag

Garantie gegen erneuten Bewuchs

4 Jahre ab Abnahme

Bedingung
Keine. Weder eine Auffrischung noch ein Folgeauftrag sind Bedingung für die Garantie.
Gilt nicht für
Waagerechte Flächen wie Pflaster, Einfahrten und Terrassen. Dort gilt das Wartungsmodell, siehe unten.
Zur Fassadenreinigung

Graffitischutz

Funktionsgarantie auf die Schutzschicht

bis zu 10 Jahre

Bedingung
Der Schutz muss ordnungsgemäß aufgebracht und darf nicht entfernt worden sein. Beim permanenten System kommt die Untergrundeignung dazu, gegebenenfalls mit Haftprimer.
Gilt nicht für
Das semipermanente System nicht auf Untergründen mit Farbanstrich. Beide Systeme nicht auf Fassaden mit Lotus-Effekt und nicht auf bereits imprägnierten Fassaden.
Zum Graffitischutz

Dachbeschichtung

Garantie auf die Farbechtheit

10 Jahre

Bedingung
Sachgemäße Ausführung.
Gilt nicht für
Ausdrücklich nicht auf Algen- oder Bewuchsfreiheit. Die Beschichtung hält die Farbe, gegen Bewuchs arbeitet der Langzeitschutz.
Zur Dachbeschichtung

Imprägnierung: Schutz ohne eigene Jahreszusage

Zwei Produkte, zwei Zwecke, beide nicht gegen Bewuchs

An der Fassade wirkt die Imprägnierung als Hydrophobierung. Sie macht die Oberfläche wasserabweisend, damit Feuchtigkeit nicht ins Material zieht.

Auf Stein schützt sie davor, dass Öle, Fette und Rost in die Poren eindringen und dort Flecken hinterlassen, die sich nicht mehr herauswaschen lassen.

Beides ist etwas anderes als der Langzeitschutz. Der wirkt gegen Algen, Moos und Grünbelag und trägt die 4 Jahre Garantie. Auf die Imprägnierung geben wir keine eigene Mehrjahresgarantie, weil ihre Standzeit fast vollständig von Belastung und Untergrund abhängt. Auf waagerechten Flächen gilt auch hier das Wartungsmodell mit jährlicher Auffrischung. Was sie im Einzelfall leistet, sagen wir Ihnen bei der Begutachtung, statt eine Zahl zu nennen, die für Ihr Objekt vielleicht nicht stimmt.

Die eine Ausnahme

Auf Terrasse, Einfahrt und Pflaster geben wir bewusst keine Mehrjahresgarantie

Auf waagerechten Flächen steht das Wasser. Dazu kommen Streusalz im Winter und ständiger Abrieb durch Schuhe und Reifen. Diese Kombination baut jede Imprägnierung schneller ab, als eine Zusage über mehrere Jahre hergibt.

Wer Ihnen dort vier Jahre verspricht, hat entweder die Fläche nicht angesehen oder rechnet damit, dass Sie sich nicht melden. Wir arbeiten stattdessen mit einer jährlichen Auffrischung. Die kostet weniger als eine Grundreinigung, hält die Fläche durchgehend im gewünschten Zustand und Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.

Für senkrechte Flächen gilt das nicht. Fassade und Dach trocknen ab, dort hält der Langzeitschutz seine 4 Jahre, und darauf geben wir die Garantie ohne Bedingung.

Zur Steinreinigung
Worauf sich die Zusagen stützen

Geprüfte Systeme, keine Hausmarke

Eine Garantie ist nur so belastbar wie das Material dahinter. Wir arbeiten mit zwei Schutzsystemen, deren Kennwerte geprüft und dokumentiert sind.

Gelistet nach RAL 841/2

Beide Schutzsysteme stehen im Verzeichnis der geprüften Anti-Graffiti-Systeme. Das semipermanente System ist zusätzlich bei der Bundesanstalt für Straßenwesen gelistet. Für Kommunen und öffentliche Auftraggeber ist das häufig Vergabevoraussetzung.

In der Denkmalpflege erprobt

Das semipermanente System verändert die Optik der Oberfläche nicht und ist in der Denkmalpflege erprobt. Damit sind Objekte erreichbar, an die andere Verfahren nicht herandürfen.

Über 100 Reinigungen ohne Erneuerung

Beim permanenten System bleibt die Schutzschicht auch nach mehr als hundert Entfernungen erhalten. Beim semipermanenten sind es 5 bis 8 Reinigungen, bevor die Opferschicht erneuert wird.

Vier Glanzgrade und RAL-Töne

Das permanente System gibt es klar, weiß und in RAL- sowie NCS-Tönen, in glänzend, seidenmatt, matt und ultramatt. Wo die Optik exakt erhalten bleiben muss, ist ultramatt die Antwort.

Das Kleingedruckte, lesbar

Die Garantiebedingungen im Wortlaut

Unsere Angebote verlinken auf diese Seite. Hier steht jede Zusage vollständig, mit ihrem abschließenden Ausschlusskatalog. Nach der Abnahme erhalten Sie die Garantie zusätzlich als Urkunde mit konkretem Enddatum.

Garantiegeber: TRODATEC Rhein-Neckar UG (haftungsbeschränkt), Langgasse 94, 67454 Haßloch, info@saubervondauer.de, +49 (0)176 666 419 06. Beginn: mit der Abnahme. Geltungsbereich: das behandelte Objekt in Deutschland.

Geltendmachung: Eine Nachricht in Textform genügt, gern mit Fotos der betroffenen Stelle. Wir prüfen vor Ort und bessern kostenfrei nach.

Ihre gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie, sind für Sie unentgeltlich und werden durch sie nicht eingeschränkt.

Langzeitschutz gegen Bewuchs

Die behandelten Flächen bleiben 4 Jahre ab Abnahme frei von Algen, Moos und Grünbelag. Ohne Bedingung: Weder eine Auffrischung noch ein Folgeauftrag sind Voraussetzung. Tritt innerhalb der Laufzeit Bewuchs auf, behandeln wir die betroffene Fläche kostenfrei nach.

Nicht umfasst sind

  • Waagerechte und dauerhaft bewitterte Bodenflächen (Pflaster, Einfahrten, Terrassen). Dort gilt das Wartungsmodell mit jährlicher Auffrischung.
  • Flächen, deren Schutzschicht nach der Abnahme mechanisch beschädigt, überstrichen, abgestrahlt oder mit fremden Mitteln behandelt wurde.
  • Bewuchs infolge bauseitiger Dauerbefeuchtung, etwa durch eine defekte Dachrinne, undichte Anschlüsse oder aufsteigende Feuchte, auf die wir bei der Ausführung hingewiesen haben.
  • Optische Eigenschaften des Untergrunds, die kein Bewuchs sind: Reinigungsschatten, materialbedingte Farbabweichungen und sichtbar gewordene Vorschäden wie Haarrisse oder Verfärbungen durch früheren massiven Bewuchs.
  • Neueintrag von Samen und Sporen auf angrenzenden, nicht behandelten Flächen.

Graffitischutz

Funktionsgarantie auf die Schutzschicht entsprechend den Herstellerangaben, bis zu 10 Jahre bei ordnungsgemäßem Auftrag: Graffiti lassen sich entfernen, ohne den Untergrund anzugreifen. Beim permanenten System bleibt die Schutzschicht auch nach über 100 Entfernungen erhalten, beim semipermanenten trägt die Opferschicht 5 bis 8 Entfernungen und wird danach erneuert. Wir wickeln die Garantie vollständig für Sie ab.

Nicht umfasst sind

  • Fassaden mit Lotus-Effekt und nachträglich imprägnierte Untergründe. Dort ist ein Schutzauftrag technisch nicht möglich und wird vorab geprüft.
  • Entfernung oder Überarbeitung des Schutzes durch Dritte sowie mechanische Beschädigung.
  • Beim semipermanenten System der turnusmäßige Neuaufbau der Opferschicht nach Entfernungen. Er ist reguläre, kostenpflichtige Leistung.
  • Das semipermanente System auf Untergründen mit Farbanstrich.

Dachbeschichtung

10 Jahre Garantie ab Abnahme auf die Farbechtheit der aufgebrachten Beschichtung. Ausdrücklich nicht umfasst ist die Freiheit von Algen oder Bewuchs. Dafür arbeitet der Langzeitschutz mit seiner eigenen Zusage.

Nicht umfasst sind

  • Mechanische Beschädigung der Beschichtung, etwa durch Sturm, Hagel oder Begehung. Das ist Sache der Gebäudeversicherung.
  • Schäden durch vorbestehende Undichtigkeit oder Substanzschäden des Daches.
  • Geringfügige materialbedingte Farbunterschiede bei der Applikation.
  • Nachträgliche Fremdbeschichtung sowie Farbveränderungen alter Betondachsteine unter der Beschichtung.

Reine Reinigungsleistungen ohne Schutzauftrag tragen keine Mehrjahresgarantie. Dort gelten Ihre gesetzlichen Mängelrechte, und was materialbedingt möglich bleibt, etwa Reinigungsschatten auf Altbelägen, steht offen im jeweiligen Angebot.

Häufige Fragen

Fragen zur Garantie

4 Jahre ab Abnahme, gegen erneuten Bewuchs durch Algen, Moos und Grünbelag. Diese Zusage ist an keine Bedingung geknüpft: Sie müssen weder eine Auffrischung beauftragen noch einen Folgeauftrag erteilen. Ausgenommen sind waagerechte Flächen wie Pflaster, Einfahrten und Terrassen, dort geben wir bewusst keine Mehrjahresgarantie.

Weil sie nicht zu halten wäre. Auf dauerhaft bewitterten waagerechten Flächen stehen Wasser, Streusalz und Abrieb dauernd auf der Oberfläche und bauen jede Imprägnierung schneller ab, als eine Mehrjahreszusage hergibt. Statt eines Versprechens, das im dritten Jahr bricht, arbeiten wir dort mit jährlicher Auffrischung. Das ist ehrlicher und im Ergebnis günstiger als eine Zusage, auf die man sich nicht verlassen kann.

Nein. Die Auffrischung ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung und keine Bedingung für die 4 Jahre Garantie. Wir empfehlen sie nur für stärker belastete Gebäudeseiten, also Nordseiten, verschattete Bereiche und Flächen unter Bäumen, und sie lässt sich auf einzelne Seiten beschränken. So steht es auch in unseren AGB in § 13.

Auf die Funktion des Schutzlacks geben wir bis zu 10 Jahre Garantie, sofern er ordnungsgemäß aufgebracht und nicht entfernt wurde. Das permanente System übersteht dabei über 100 Reinigungen, ohne dass die Schutzschicht erneuert werden muss. Beim semipermanenten System mit Opferschicht sind es 5 bis 8 Reinigungen bis zum Neuauftrag.

Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Die 10 Jahre Garantie auf die Dachbeschichtung gelten der Farbechtheit, nicht der Bewuchsfreiheit. Gegen erneuten Bewuchs arbeitet der Langzeitschutz mit seinen 4 Jahren. Wer beides will, bekommt beides, aber es sind zwei getrennte Leistungen mit zwei getrennten Zusagen.

Auf Fassadenfarben mit Lotus-Effekt, auf stark hydrophoben Anstrichen und auf nachträglich imprägnierten Fassaden lässt sich kein Graffitischutz aufbringen. Das semipermanente System ist zusätzlich nur für Untergründe ohne Farbanstrich geeignet. Ist die vorhandene Fassadenfarbe unbekannt oder nicht auf Acrylbasis, braucht es einen Haftprimer. Wir prüfen die Verträglichkeit vorher immer an verdeckter Stelle.

Darauf geben wir bewusst keine Jahreszahl. Die Imprägnierung ist zweierlei: an der Fassade eine Hydrophobierung, die Wasser abweist, auf Stein ein Schutz davor, dass Öle, Fette und Rost in die Poren ziehen. Beides ist etwas anderes als der Langzeitschutz gegen Algen und Moos, auf den die 4 Jahre Garantie laufen. Wie lange eine Imprägnierung trägt, hängt fast vollständig von Belastung und Untergrund ab. Auf waagerechten Flächen arbeiten wir deshalb mit jährlicher Auffrischung, an der Fassade sagen wir Ihnen die realistische Standzeit bei der Begutachtung.

Dann kommen wir und arbeiten nach. Melden Sie sich einfach, wir vereinbaren einen Termin. Für die Dokumentation hilft ein Foto der betroffenen Fläche, unser Übergabeprotokoll mit den Bildern vom Abnahmetag liegt uns ohnehin vor.

Sprechen Sie uns an, bevor der Verkauf abgeschlossen ist. Die Zusage gehört zum Auftrag, und wir regeln die Übertragung auf den neuen Eigentümer unkompliziert. Für Verwalter und Bestandshalter ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Erst sehen, dann entscheiden

Wir reinigen vorab eine Probefläche an Ihrem Objekt, kostenlos und unverbindlich. Sie sehen das Ergebnis am eigenen Material, bevor Sie einen Auftrag erteilen.