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Außenreinigung für Kommunen ausschreiben: das richtige Leistungsverzeichnis

Von Björn & Christian, Gründer von Sauber von Dauer7 Min. Lesezeit

Ein präzises Leistungsverzeichnis ist der Hebel für eine gute Außenreinigungs-Ausschreibung. Dieser Leitfaden zeigt Kommunen und öffentlichen Auftraggebern, wie sie Leistungsbereiche trennen, Verfahren funktional beschreiben, Garantien korrekt abfragen und vergleichbare Angebote erzeugen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Trennen Sie das Leistungsverzeichnis nach den sechs Leistungsbereichen Dach, Fassade, Stein, Solar, Dachrinne und Graffiti und beschreiben Sie jede Fläche nach Material, Zustand und Zugänglichkeit.
  • Beschreiben Sie Verfahren funktional, etwa Heißwassertechnik mit angepasstem, kontrolliertem Druck, statt Produkt- oder Markennamen vorzugeben.
  • Differenzieren Sie Garantien: vier Jahre auf den Langzeitschutz bei Dach und Fassade, zehn Jahre auf die Farbechtheit bei einer Dachbeschichtung, bei Steinflächen bewusst keine mehrjährige Garantie.
  • Schreiben Sie Graffitischutz über die Standzeit je System aus, fordern Sie eine Reaktionszeit von 24 Stunden statt einer Entfernung binnen 24 Stunden, und verzichten Sie auf die Zusicherung von Rückstandsfreiheit.
  • Trennen Sie klar zwischen einer frühen Preisindikation über den Preisrechner und dem verbindlichen Festpreis nach Begutachtung.

Eine Ausschreibung für die Außenreinigung kommunaler Gebäude, Plätze und Verkehrsbauwerke steht und fällt mit dem Leistungsverzeichnis. Wer hier ungenau formuliert, kauft entweder zu teuer ein oder bekommt am Ende ein Ergebnis, das den Wert der öffentlichen Substanz nicht schützt. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie als Kommune oder öffentlicher Auftraggeber ein belastbares Leistungsverzeichnis für Dach, Fassade, Stein, Solar, Dachrinne und Graffiti aufbauen, das vergaberechtskonform ist und vergleichbare Angebote erzeugt.

Kernproblem: Ein zu unpräzises Leistungsverzeichnis führt zu Angeboten, die sich nicht vergleichen lassen. Dann entscheidet allein der Preis, und nicht die Eignung des Verfahrens für die jeweilige Fläche und Verschmutzung.

Warum die Außenreinigung ein eigenes Leistungsverzeichnis braucht

Außenflächen sind keine homogene Leistung. Eine algenbewachsene Nordfassade aus Klinker, eine versiegelte Natursteintreppe am Rathaus und ein mit Graffiti besprühter Bushaltestellen-Unterstand verlangen jeweils ein anderes Verfahren, eine andere Vor- und Nachbehandlung und einen anderen Nachweis. Ein pauschales Leistungsverzeichnis, das nur Quadratmeter und einen Festpreis abfragt, verschleiert genau diese Unterschiede. Trennen Sie deshalb nach Leistungsbereichen und beschreiben Sie jede Fläche nach Material, Zustand, Verschmutzungsart und Zugänglichkeit.

Die sechs Leistungsbereiche im Überblick

  • Dachreinigung: Entfernung von Algen, Moos und Flechten, anschließend Langzeitschutz gegen Neubewuchs.
  • Fassadenreinigung: Lösen biogener und atmosphärischer Verschmutzung, Schutz der gereinigten Oberfläche.
  • Steinreinigung: Pflaster, Treppen, Denkmalsockel und Natursteinflächen mit angepasstem Verfahren.
  • Solarreinigung: Modulreinigung zur Wiederherstellung der Ertragsleistung ohne Beschädigung der Beschichtung.
  • Dachrinnenreinigung: Entfernung von Laub und Sediment, Funktionsprüfung der Entwässerung.
  • Graffitientfernung und Graffitischutz: Beseitigung vorhandener Schmierereien und vorbeugende Schutzsysteme.

Für jeden Bereich gehören in das Leistungsverzeichnis: die genaue Flächenangabe, das Material, der dokumentierte Ausgangszustand und die geforderte Nachbehandlung. Erst diese Angaben machen Angebote vergleichbar.

Verfahren sachgerecht beschreiben, nicht vorschreiben

Im Vergaberecht sollen Sie das Ziel und die Qualität beschreiben, nicht ein einzelnes Produkt eines Anbieters. Vermeiden Sie deshalb Markennamen. Beschreiben Sie das gewünschte Verfahren funktional. Bewährt für die meisten Außenflächen ist die Heißwassertechnik mit angepasstem, kontrolliertem Druck. Sie löst biogene Beläge schonend, ohne die Oberfläche mit rohem Hochdruck zu schädigen. Fordern Sie den Bieter auf, das vorgesehene Verfahren je Fläche darzulegen, statt einen festen Druckwert vorzugeben.

Praxistipp für das Leistungsverzeichnis: Verlangen Sie eine kostenlose Probefläche bei Reinigungsleistungen. So sehen Sie das Ergebnis vor der Beauftragung an Ihrem eigenen Objekt. Beim reinen Graffitischutz ist eine Probefläche nicht üblich, das sollten Sie im Leistungsverzeichnis getrennt behandeln.

Eignung statt langer Nachunternehmerkette

Lange Nachunternehmerketten erschweren die Qualitätskontrolle und die Haftungszuordnung. Es ist legitim und sinnvoll, im Leistungsverzeichnis Transparenz über den Einsatz von Nachunternehmern zu fordern. Anbieter, die ohne Subunternehmer mit eigenem Personal arbeiten, sind in der Regel besser steuerbar, weil Ansprechpartner und ausführende Kräfte identisch sind.

Garantien und Standzeiten korrekt abfragen

Garantien sind ein häufiger Stolperstein. Fordern Sie keine pauschale Garantie auf die Reinigung selbst, sondern auf die definierte Schutzleistung. Sauber von Dauer gibt bei Dach- und Fassadenreinigung eine Garantie von vier Jahren auf den aufgebrachten Langzeitschutz. Bei einer Dachbeschichtung besteht eine Garantie von zehn Jahren auf die Farbechtheit. Bei Steinflächen wird bewusst keine mehrjährige Garantie gegeben, weil Witterung und Nutzung im öffentlichen Raum die Wiederverschmutzung stark beeinflussen. Bilden Sie diese Unterschiede im Leistungsverzeichnis ab, statt eine einheitliche Garantiedauer über alle Flächen zu fordern.

Graffitischutz: nach Standzeit ausschreiben, nicht nach Garantie

Beim Graffitischutz gibt der Hersteller auf beide Systeme eine Funktionsgarantie von bis zu zehn Jahren. Der Unterschied liegt nicht in der Laufzeit, sondern in der Zahl der Entfernungen: Eine semipermanente Opferschicht trägt fünf bis acht Entfernungen und wird danach neu aufgetragen, ein permanentes System ist auf über hundert Reinigungszyklen ausgelegt. Fragen Sie im Leistungsverzeichnis beides ab, Funktionsgarantie und erwartbare Zahl der Entfernungen, und lassen Sie den Bieter die Listung nach RAL 841/2 nachweisen. Vermeiden Sie im Text Produktnamen und beschreiben Sie die Systeme generisch.

Wichtig bei Reaktionszeiten: Eine Graffitientfernung lässt sich nicht seriös innerhalb von 24 Stunden zusichern. Fordern Sie stattdessen eine Reaktionszeit von 24 Stunden und eine Entfernung so schnell wie möglich. Eine vollständig rückstandsfreie Entfernung lässt sich nicht in jedem Fall garantieren, das gilt besonders bei saugenden, unbehandelten Untergründen.

Eignungskriterien und regionale Verfügbarkeit

Prüfen Sie, ob der Anbieter im Leistungsgebiet zuverlässig tätig ist. Sauber von Dauer arbeitet in sechs Bundesländern: Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Thüringen und dem Saarland. Regionale Nähe verkürzt Anfahrt und Reaktionszeit, was gerade bei wiederkehrenden Leistungen und bei der Graffitientfernung relevant ist. Nehmen Sie Referenzen vergleichbarer öffentlicher Objekte in die Eignungsprüfung auf.

Preisindikation, Begutachtung und verbindlicher Festpreis

Trennen Sie sauber zwischen einer ersten Preisindikation und dem verbindlichen Festpreis. Eine Preisindikation lässt sich früh über einen Preisrechner ermitteln und hilft bei der Budgetplanung. Der verbindliche Festpreis entsteht erst nach einer Begutachtung des Objekts, weil Zustand, Zugänglichkeit und Verschmutzungsgrad den Aufwand bestimmen. Formulieren Sie im Leistungsverzeichnis, dass die Begutachtung Teil der Leistung ist und der Festpreis daran anschließt. So vermeiden Sie Nachträge.

Checkliste für Ihr Leistungsverzeichnis

  • Leistungsbereiche getrennt: Dach, Fassade, Stein, Solar, Dachrinne, Graffiti.
  • Je Fläche: Material, Ausgangszustand, Flächenmaß, Zugänglichkeit dokumentiert.
  • Verfahren funktional beschrieben, keine Produkt- oder Markennamen.
  • Kostenlose Probefläche bei Reinigung gefordert, Graffitischutz getrennt geregelt.
  • Garantien differenziert: vier Jahre Langzeitschutz Dach und Fassade, zehn Jahre Farbechtheit bei einer Dachbeschichtung, bei Stein bewusst keine mehrjährige Garantie.
  • Graffitischutz über Standzeit statt Garantie ausgeschrieben.
  • Reaktionszeit 24 Stunden, Entfernung so schnell wie möglich, keine Zusicherung der Rückstandsfreiheit.
  • Nachunternehmer-Transparenz und regionale Eignung als Kriterium.
  • Preisindikation und verbindlicher Festpreis nach Begutachtung klar getrennt.

Mit einem so strukturierten Leistungsverzeichnis erhalten Sie vergleichbare Angebote, eine vergaberechtskonforme Beschreibung und ein Ergebnis, das die öffentliche Substanz tatsächlich schützt. Eine erste Preisindikation für einzelne Flächen können Sie vorab über den Preisrechner ermitteln, den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der Begutachtung vor Ort.

Björn van Diemen und Christian Schlick, die Gründer von Sauber von Dauer

Über die Autoren

Björn van Diemen & Christian Schlick · Gründer von Sauber von Dauer

Björn van Diemen und Christian Schlick führen das inhabergeführte Fachunternehmen für Außenflächenreinigung aus Haßloch selbst: eigene Teams statt Subunternehmer und tägliche Praxis auf Dach, Fassade und Steinflächen. Jede Empfehlung in diesem Ratgeber verantworten sie persönlich.

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Häufige Fragen

Dürfen wir im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Reinigungsverfahren vorschreiben?

Sie sollten das Ziel und die Qualität funktional beschreiben, nicht ein einzelnes Produkt oder eine Marke. Beschreiben Sie etwa die Heißwassertechnik mit angepasstem, kontrolliertem Druck als gewünschtes Verfahren und lassen Sie den Bieter darlegen, wie er es je Fläche umsetzt. Das ist vergaberechtskonform und erzeugt vergleichbare Angebote.

Welche Garantie sollten wir bei der Außenreinigung fordern?

Differenzieren Sie nach Leistungsbereich. Bei Dach- und Fassadenreinigung sind vier Jahre Garantie auf den Langzeitschutz üblich, bei einer Dachbeschichtung zehn Jahre auf die Farbechtheit. Bei Steinflächen wird bewusst keine mehrjährige Garantie gegeben. Fordern Sie keine einheitliche Garantiedauer über alle Flächen.

Wie schreiben wir Graffitischutz richtig aus?

Der Hersteller gibt auf beide Systeme eine Funktionsgarantie von bis zu zehn Jahren. Fragen Sie zusätzlich die Zahl der Entfernungen ab: fünf bis acht bei der semipermanenten Opferschicht, über hundert beim permanenten System. Lassen Sie sich die Listung nach RAL 841/2 nachweisen, sie ist bei öffentlichen Auftraggebern häufig Vergabevoraussetzung. Beschreiben Sie die Systeme generisch und ohne Produktnamen.

Können wir eine Graffitientfernung innerhalb von 24 Stunden verlangen?

Eine vollständige Entfernung lässt sich nicht seriös auf 24 Stunden festlegen. Fordern Sie eine Reaktionszeit von 24 Stunden und eine Entfernung so schnell wie möglich. Eine rückstandsfreie Beseitigung lässt sich nicht in jedem Fall zusichern, besonders bei saugenden, unbehandelten Untergründen.

Wann steht der verbindliche Festpreis fest?

Eine erste Preisindikation lässt sich früh über den Preisrechner ermitteln und hilft bei der Budgetplanung. Der verbindliche Festpreis entsteht erst nach einer Begutachtung des Objekts, weil Zustand, Zugänglichkeit und Verschmutzungsgrad den Aufwand bestimmen. Halten Sie das im Leistungsverzeichnis fest, um Nachträge zu vermeiden.

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